Thursday, June 21, 2012

Typisch Absurdistan: »Leistungsschutzrecht«

In absurdistanischen Medien ist viel vom so genannten »Leistungsschutzrecht (für Presseverleger)« die Rede, einem selbst für absurdistanische Verhältnisse außergewöhnlichen Euphemismus.

Websites leben davon, dass man sie auffinden kann. Ohne Suchmaschinen wie Google, die die Seiten automatisch und für den Betreiber kostenlos indizieren und auf sie verweisen, ist eine Web­site für die überwiegende Mehrzahl der Internetnutzer unauffindbar.

In normalen Staaten wären die Betreiber der Websites froh darüber, dass jemand diese Dienstleistung kostenlos erbringt. Anders in Absurdistan mit seinen Gierschlünden, die bildlich gesprochen VY Canis Majoris als Ganzes verschlingen könnten, ohne schlucken zu müssen und allen Ernstes dafür bezahlt werden wollen, dass jemand diese für das Überleben der Site wahrscheinlich unverzichtbare Dienstleistung erbringt.

Wenn ich mir die Gier der Absurdistanischen Musikverwertungs-Gesellschaft AMG (oft als OMG verballhornt) auf Youtube anschaue, die dazu führen, dass vom Label eines Musikers zu Werbe­zwecken online gestellte Videos in Absurdistan nicht verfügbar sind, gehe ich davon aus, dass die Firma Google, die nicht nur hinter der gleichnamigen Suchmaschine sondern auch hinter youtube steht, ganz ähnlich vorgehen und die Einführung eines Leistungsschutzrechts damit beantworten wird, dass die entsprechenden Links entweder in Absurdistan nicht angezeigt oder die Seiten überhaupt nicht indiziert werden.

Um dies zu erreichen bräuchte es aber kein spezielles Gesetz, hierfür können die Sitebetreiber selbst sorgen und zwar mittels einer Datei mit dem Namen robots.txt, die vorgibt, was Suchmaschinen bei einer Site indizieren dürfen und was nicht; beispielhaft sei hier auf die robots.txt von »last.fm« verweisen. Diese ist insofern lustig, dass sie in den folgenden drei Zeilen die Robotergesetze wiedergibt.
Disallow: /harming/humans
Disallow: /ignoring/human/orders
Disallow: /harm/to/self
In anderen Ländern als Absurdistan würde ich die Frage stellen, warum der Gesetzgeber nicht aus ethischen oder zumindest wirtschaftspolitischen Gründen ablehnt, den Website-Betreibern Hilfe beim wirtschaftlichen Suizid zu leisten. So aber zitiere ich nur den alte Wahlspruch Absurdistans: Den Aberwitz in seinem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf.

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